BAG Vorgaben zum Covid-19 Virus betreffend Zahnarztpraxen:
Liebe Patientinnen, liebe Patienten
Ab Montag, den 27. April 2020, sind im Rahmen eines „ Schutzkonzeptes“ unter COVID-19-Pandemie wieder sämtliche zahnärztlichen Behandlungen erlaubt.
Es gelten aber immer noch folgende Regeln:
- BAG-Regeln (Flyer) zBsp. Händewaschen, kein Händeschütteln etc.
- Mund mit desinfizierende Lösung spülen (wird im Behandlungszimmer bereitgestellt)
- Abstand halten im Wartezimmer
- Bei Krankheitssymptome zu Hause bleiben
Mein Team und ich freuen uns, Sie wieder bei uns willkommen zu heissen!
Viele Grüsse
Das Praxisteam Alexandra Köhler
Der zahnärztliche Nofalldiest ausserhalb der Praxisöffnungszeiten bleibt weiterhin bestehen:
Zahnärztliche Notfallnummer abends und Sa, So: Tel.: 061 261 15 15